Rechtliche Vorgaben für eine Arzt Website

Jede Person, jedes Unternehmen und auch jeder Arzt, der eine Website online stellt, betreibt Online Werbung und hat sich dementsprechend nach den Vorgaben des E-Commerce-Gesetzes zu richten. Neben dem E-Commerce-Gesetz sind auch die Bestimmungen und Offenlegungspflichten des Mediengesetzes zu beachten.

Rechtliche Vorgaben für die Arzt Website

Bild: pixabay

Verpflichtende Angaben auf der Arzt Website

Folgende Informationen hat ein Arzt auf jeden Fall auf der Website anzuführen:

  • Name oder Unternehmensname
  • Genaue Anschrift
  • E-Mail Adresse (sofern vorhanden)
  • Firmenbuchnummer (sofern vorhanden)
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde
  • Die Kammerzugehörigkeit
  • Berufsbezeichnung und Angabe des Landes, in dem diese verliehen wurde
  • Hinweis auf die berufsrechtlichen Vorschriften
  • UID Nummer (sofern vorhanden)

Impressum

Ein Impressum einer Arzt Website, das den Vorgaben des E-Commerce-Gesetzes und des Mediengesetzes entspricht sieht beispielsweise so aus:

Dienstanbieter und Medieninhaber:
Dr. Max Muster
Musterstrasse, 1   5020 Salzburg
Tel: 121212121212
Fax: 121212121211
E-Mail: info@muster.at
Website: www.chirurgie-muster.at
Mitglied der Ärztekammer Salzburg
Berufsbezeichnung: Facharzt für Chirurgie (verliehen in Österreich)
Tätigkeit unterliegt dem ÄrzteG 1998
Firmenbuchnummer: (sofern vorhanden)
Firmenbuchgericht: (sofern vorhanden)
UID-Nr: (sofern vorhanden)

Inhalte

Achten Sie vor allem bei der Verwendung von Bildmaterial darauf, dass Sie für Fotos und/oder Grafiken die notwendigen Verwertungsrechte haben.  Kopieren Sie keine Bilder von anderen Webseiten, wenn Sie dafür nicht explizit die Genehmigung haben. Führen Sie immer an, woher Sie das Bildmaterial bezogen haben. Es zahlt sich definitiv nicht aus, Bilder zu kopieren. Die Bildqualität von den gängigen Bilddatenbanken (www.shutterstock.com, www.fotolia.com,  www.istockphoto.com ) ist exzellent und Sie finden für fast jeden Begriff eine große Auswahl.

Links

Weiterführende Links zu anderen Websites, sind fast für jede Arzt Website sinnvoll. Erstens ist das gut für das Ranking in den Suchmaschinen (das soll diesmal aber nicht Thema sein) und zudem äußerst sinnvoll, wenn Sie auf relevanten Inhalt verweisen möchten. Dies kann entweder ein Artikel zu einem gewissen Krankheitsbild, eine Seite eines Kollegen oder auch ein Portal wie docfinder sein.

Da Sie die Inhalte dieser Seiten nicht unter Kontrolle haben, empfiehlt sich ein sogenannter „Haftungsdisclaimer“. Dieser schließt für Sie die Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes aus.

Datenschutzgesetz

In vielen Fällen werden über die Arzt Website auch persönliche Daten von Patienten gesammelt. Die meisten Websites verfügen über ein Kontaktformular, in das der Patient im Regelfall, Namen und E-Mail Adresse einträgt. Beachten Sie, dass all diese Daten den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes unterliegen.

Cookie Richtlinien

Was ist ein Cookie?

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die im verwendeten Browser (Chrome, Firefox, etc.), bei Aufruf annährend jeder Webseite, gespeichert wird. Der Nutzen besteht darin, dass das Web in der Lage ist, sich an Ihren Besuch zu erinnern, wenn Sie die Seite erneut besuchen. Obwohl viele Menschen dies nicht wissen, sind Cookies bereits seit 20 Jahren im Einsatz, als die ersten Browser für das World Wide Web erschienen sind.

Cookie-Richtlinie in Österreich

Die EU-Vorgabe wurde bereits Ende 2011 ins österreichische Recht übernommen. Die Regelung bestimmt, dass Besucher auf die Verwendung von Cookies ausdrücklich hingewiesen werden müssen (Opt-in-Lösung). Im Idealfall geschieht dies durch gut sichtbare Popup- bzw. Popover-Hinweise.

Gängige Praxis ist das auf Arzt Websites noch nicht, es gilt aber die Entwicklung zu beobachten. Auf jeden Fall müssen Sie auf die Cookie Verwendung – vor allem auf die Verwendung von Analyse Cookies wie Google Analytics – hinweisen (zum Beispiel im Impressum).

Kontaktieren Sie mich gerne!

 

Share